Stellungnahme des Regierungspräsidiums Teil 1/3

Auf Nachfrage erhielten wir vom Regierungspräsidium deren Stellungnahme mit der ausdrücklichen Auflage, diese weder weiterzugeben noch zu veröffentlichen. Die Neubewertung der Gesamtsituation stützt sich darin auf folgende Grundlagen:

1. Grundlage Gefahrenlage:
Basierend auf den Angaben der Stadtverwaltung kommt das RPK zu dem
Fazit:
Weder die Unfalllage, oder das Geschwindigkeitsniveau noch eine entsprechende Verkehrszunahme wurde aus v. g. Gründen durch die StVB als Ursache für eine qualifizierte Gefahrenlage und somit als Grundlage für Beschränkungen oder Verbote des Verkehrs bewertet.

Die Stadtverwaltung hat offensichtlich versäumt, darauf hinzuweisen, dass
auf einem kurzen Straßenabschnitt immer wieder Unfälle derselben Art und mit derselben Ursache auftreten. So werden Unfallschwerpunkte definiert.


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