4. Kriterium: Breite der Straße, Abstände zu den Häusern

OB: Der Straßenquerschnitt der Straße Zur Tuchbleiche beträgt 6,00 m.

Die Straße ist also nicht breiter als die Ringstraße und sogar deutlich schmaler als die Hauptstraße.

OB: Die Wohnbebauung ist neben den Parkplätzen durch breite Gehwege und
     teilweise Grünstreifen mit Baumbepflanzung (von der Straße) abgegrenzt.

Mit den Grünstreifen sind wohl die Gärten der Anwohner gemeint, die sie jetzt drei Jahre lang nicht nutzen konnten.


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