Die Antwort von Oberbürgermeister Elkemann
Die Verwaltung ist gehalten, objektive Kriterien zu erheben und gleiche Maßstäbe im gesamten Stadtgebiet einzuhalten. Objektive Kriterien sind z.B.
längerfristige Zählungen der durchfahrenden Fahrzeuge (nicht Viertelstunden-Zählungen einzelner Anwohner),
Messungen der Geschwindigkeiten (nicht "gefühlte" Geschwindigkeiten, "da wird gerast" etc.),
Unfallstatistiken (nicht "gestern hat mich ein Fahrzeug beim Überqueren der Straße angehupt und es wäre beinahe zum Unfall gekommen"),
Breite von Straßen, Erschließungsfunktion für weitere Gebiete, Abstände zwischen Straße und Häusern,
Belastungen von Anwohnern anderer Straßen, die vielleicht nicht ganz so gut organisiert sind wie Sie, aber dennoch die gleichen Rechte haben,
aus all dem abgeleitete Lärmbelastung aller Betroffenen, denn wenn ich in einer Straße den Verkehr reduziere, mute ich anderen Anwohnern mehr Verkehr zu.


